3.7 Temporärer Netzanschluss
Temporäre Netzanschlüsse werden üblicherweise auf der Netzebene 7 ausgeführt (siehe 2.8 Temporärer Netzanschluss). Falls die Kundenanforderungen einen temporären Netzanschluss auf der Netzebene 5 erfordern, wird dies durch Primeo Energie projektspezifisch geprüft und bewilligt/abgelehnt.
Als temporärer Netzanschluss auf der Netzebene 5 gelten Installationen für Baustellen bei denen der Verknüpfungspunkt auf der Netzebene 5 ist.
Diese dafür notwendige Transformatorenstation kann privat erstellt oder von Primeo Energie gemietet werden (Messung gemäss 3.3 Messung).
Diese temporären Netzanschlüsse sind zeitlich für begrenzte Einsätze konzipiert. Temporäre Netzanschlüsse für Baustelleninstallationen sind spätestens nach 2 Jahren (mit Verlängerungsmöglichkeit) durch dauerhafte Netzanschlüsse zu ersetzen.
Die folgenden Informationen bezüglich den temporären Netzanschlüssen können der Internetseite von Primeo Energie entnommen werden:
Die Pflichten zum temporären Netzanschluss.
Gegenüber dem festen Netzanschluss, bleibt die Verantwortungsgrenze (inkl. Bedienung) zwischen Installation und dem Verteilnetz unverändert (d.h. beim Anschlussüberstromunterbrecher).