3.2 Eigentumsverhältnis
[Text in Anlehnung an die AGB]
Der Netzanschluss sowie das Netz stehen im Eigentum der Primeo Netz AG, der Aare Versorgungs AG (AVAG) oder der Elektra Gretzenbach (ELAG). Das Eigentum der Primeo Netz AG, der Aare Versorgungs AG (AVAG) oder der Elektra Gretzenbach (ELAG) erstreckt sich bei einem Netzanschluss bis zum (Haus-)Anschlusspunkt, das heisst:
Bei einem Hochspannungsanschluss mit Stichleitung bis zu den eingangsseitigen Klemmen der Eingangstrennstelle der Anlage der Kundschaft.
Bei einem Hochspannungsanschluss mit Ringleitung bis zu den Klemmen des Übergabeschaltapparats von Primeo Energie.
Eigentumsgrenzen und Energieübergabestelle für Arealnetze und Contracting-Anlagen werden in separaten Verträgen geregelt bzw. festgelegt.
Die Eigentumsgrenze für die baulichen Voraussetzungen des Netzanschlusses (inkl. Rohranlage) ist für Bauten innerhalb der Bauzone die Parzellengrenze. Ausserhalb der Bauzone wird die Eigentumsgrenze für die baulichen Voraussetzungen bis zur Bauzonengrenze verschoben (siehe auch Erschliessungsstufen und Verantwortung für bauliche Voraussetzungen).