2. Niederspannung NE 7

2. Niederspannung NE 7

Der Strom, bzw. die elektrische Energie kann von der Erzeugung, über die Transformierung, bis zum Endkunden, maximal 7 verschiedene Netzebenen durchlaufen. Die lokale elektrische Feinerschliessung von Ein- und Mehrfamilienhäuser, Kleingewerbe oder Energieerzeugungsanlagen bis zu einer bestimmten Anschlussleistung, erfolgt in der Regel auf der Netzebene 7.

Folgende Kriterien zur Bestimmung der Netzanschlüsse von Endverbraucher und Erzeugungseinheiten sind dabei projektbezogen zu prüfen.

  • Gewünschte Anschlussleistung, Nutzung und Messkonzept (Eigenverbrauch, ZEV, u.a.)

  • Technische Netzverhältnisse und zukünftige (strategische) Netzentwicklung vor Ort

  • Gesamtwirtschaftliche Kosten

Bei kleineren Anschlussleistungen erfolgt die Erschliessung der Endverbraucher grundsätzlich ab dem bestehenden Niederspannungsnetz (NE 7). Je nach Netzsituation ist es möglich, dass bereits für kleinere Leistungsbezüge eine Netzverstärkung notwendig wird. Bis zu einer Anschlussleistung von 800 kVA (1’154 A) ist der Netzanschluss in der Regel auf der Netzebene 7 - unabhängig der baulichen Voraussetzungen oder allfälligen Netzbaumassnahmen. Ab 800 kVA wird die Netzebene des neuen Anschlusses projektspezifisch neu beurteilt. Weitere Faktoren wie beispielsweise die Netzverhältnisse, das Messkonzept und/oder die Nutzung der Liegenschaft müssen jeweils genau geprüft und berücksichtigt werden.

Folgend werden Erschliessungsmöglichkeiten und deren Verantwortlichkeiten aufgezeigt sowie auf die Netzanschlussbeiträge näher eingegangen.

Erschliessungsstufen und Verantwortung für bauliche Voraussetzungen 

Aus der nachfolgenden Tabelle und der darunter folgenden Abbildung kann der Verknüpfungspunkt je Erschliessungsart, inklusive der Kostenzuweisung, bauzonenunabhängig entnommen werden. Zusätzlich zeigt die Abbildung die Verantwortung der baulichen Voraussetzungen.

Netzebene

Netzanschluss

Anschlussleitung (Erschliessungsleitung)

Netzebene

Netzanschluss

Anschlussleitung (Erschliessungsleitung)

7

Inn- und ausserhalb Bauzone

Vom Anschlusspunkt bis Verknüpfungspunkt, Realisierung durch VNB (Tiefbau bis Kabeltrasse bauseits, inkl. Zug- und Muffenlöcher), Finanzierung durch Netzanschlussnehmer.

Die jeweiligen Grob- bis Feinerschliessungen haben verschiedene Verantwortungsgrenzen für bauliche Voraussetzungen. (Quelle: VSE)

Netzanschlussbeiträge für Netzanschlüsse der NE 7

Im Netzanschlussbeitrag sind der Netzanschluss sowie die Eingangstrennstelle (Unterputz-Anschlusskasten, Aufputz-Anschlusskasten, Säule oder Anschlusskasten freistehend) enthalten. Dieser wird gemäss der benötigten Leistung (bzw. dem daraus resultierenden Leiterquerschnitt und der Grösse des Anschlusskastens) erhoben. Die Einzelheiten der Erstellung des Netzanschlusses werden von Primeo Energie projektbezogen festgelegt. Folgende Leistungen von Primeo Energie sind im Netzanschlussbeitrag enthalten:

  • Rohrmaterial vom Kabeltrasse bis zur Objekteinführung, bei Rohrführungen unter der Bodenplatte bis zum (Haus-) Anschlusspunkt (HAK/Einspeisefeld)

  • NS-Netzanschlusskabel bis Verknüpfungspunkt, inklusive Anschlüsse

  • Eingangstrennstelle (Unterputz-Anschlusskasten, Aufputz-Anschlusskasten, Säule oder Anschlusskasten freistehend)

  • Installation und Inbetriebsetzung Netzanschluss

  • Technische Bearbeitung und Dokumentation

  • Optional: TT+TV-Zusatz für Unterputz-Anschlusskasten

Sämtliche Tiefbauarbeiten/Grabarbeiten (inkl. Bewilligungen und Entschädigungen) - sowie das Verlegen der Kabelschutzrohre und allfällige Mauerdurchbrüche sind im Netzanschlussbeitrag grundsätzlich nicht enthalten.

Vor dem Zuschütten des Grabens, bzw. Betonieren der Unterlage, ist zwingend das Einverständnis durch Primeo Energie einzuholen.