3.5 Instandhaltung

3.5 Instandhaltung

Wartungsarbeiten und Inspektionen von vorgelagerten technischen Einrichtungen (Lehrrohre, Netzkabel, Verteilkabinen, Transformatorenstationen, etc.), welche sich im Eigentum von Primeo Energie befinden, werden durch und zu Lasten von Primeo Energie durchgeführt (oder durch Primeo Energie beauftragten Dritten).

Die anfallenden Instandsetzungskosten von Primeo Energie eigenen Anlagen sowie die Kosten für den Ersatz von Anlagen im Eigentum von Primeo Energie gehen grundsätzlich zu Lasten von Primeo Energie, sofern es sich um einen gleichwertigen Anschluss handelt. Falls der Anschlussnehmer gleichzeitig eine qualitative oder quantitative Verbesserung wünscht, so hat er die Mehrkosten gemäss Bestimmungen unter "3.4 Mutation" zu übernehmen.

Eine Ausnahme bilden die Instandsetzung in Folge von fahrlässigen oder mutwilligen Beschädigungen. In diesen Fällen gehen die Instandsetzungskosten zu Lasten des Verursachenden und werden nach Aufwand verrechnet.