1. Allgemeine Bestimmungen

1. Allgemeine Bestimmungen

Diese (Strom-) Netzanschlussbedingungen treten am 1. Juli 2023 in Kraft. Die Primeo Netz AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, die vorliegenden Netzanschlussbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern.


Zweck und Geltungsbereich

Die vorliegenden Netzanschlussbedingungen gelten für sämtliche Netzanschlussnehmer im Netzgebiet der Primeo Netz AG im Netz Jura Nord sowie der Aare Versorgungs AG (AVAG) und der Elektra Gretzenbach (ELAG) im Netz Jura Süd (nachfolgend zusammenfassend Primeo Energie genannt).

Ziele und Zwecke dieses Dokumentes sind:

  • Die Festlegung des diskriminierungsfreien, spezifischen Rahmens sowie Kriterien der physikalischen Verbindung zwischen dem Verteilnetz der Primeo Energie und der Eingangstrennstelle des Objektes des Netzanschlussnehmers (Endverbraucher)

  • Festlegung der Grundsätze für die Messung

  • Festlegung der Leistungen, welche von Primeo Energie und vom Netzanschlussnehmer bei Netzanschlüssen oder dessen Veränderung erbracht werden

  • Die Berechnung und Festlegung des Anschlussbeitrages (Netzanschluss- und Netzkostenbeitrag) für den Netzanschluss

Gesetzliche Vorgaben und Rahmenbedingungen

Für den Netzanschluss gelten die gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen, Richtlinien der anerkannten nationalen und internationalen Fachverbände und Fachstellen, sowie die Regionalen Werkvorschriften. Weiter werden die Branchendokumente des VSE berücksichtigt. Grundlage des Netzanschlusses bildet der Netzanschlussvertrag.
Bei Unstimmigkeiten gelten die folgenden Vorgaben und Rahmenbedingungen:

  • Gesetze und Verordnungen (StromVG, StromVV, NISV, EnG BL/SO, EnV BL/SO, NIV, EleG und LeV, u.a.)

  • Nationale, kantonale und kommunale Verordnungen, Vorschriften, Weisungen und Richtlinien

  • Technische Normen und Empfehlungen der anerkannten nationalen und internationalen Fachverbände

  • Netzanschlussvertrag, inklusive Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Netzanschluss in der Schweiz

  • Regionale Werkvorschriften (WV)

  • Technische Anschlussbedingungen (TAB)

  • Netzanschlussbedingungen der Primeo Netz AG