3.9 Arealnetze
Arealnetze sind genau genommen Elektrizitätsleitungen mit kleiner räumlicher Ausdehnung zur Feinverteilung von elektrischer Energie auf Industriearealen oder innerhalb von Gebäuden. Solche Netze sind typischerweise historisch gewachsene elektrische Infrastrukturen eines einzigen grossen Endverbrauchers auf Industriearealen, welche heute durch Umnutzung der Räumlichkeiten auch weitere eigenständige Endverbraucher versorgen. Diese Infrastrukturen gelten nicht als Elektrizitäts- oder Verteilnetze (siehe Art. 4 Abs.1 Bst. a StromVG) im rechtlichen Sinne (siehe auch BGE 141 II 141), sondern als komplexe privatrechtliche Konstrukte.
Damit eine Gleichbehandlung von Kunden innerhalb eines Netzgebiets sichergestellt werden kann und kein Aufbau paralleler Infrastruktur erfolgt, sind neue Arealnetze grundsätzlich zu vermeiden. Die Erschliessung von Neu- und Umbauten sind so zu wählen, dass Drittkunden direkt an das Netz des Verteilnetzbetreibers angeschlossen werden können. Dabei ist es unzulässig mittels eines Arealnetzes ein Quartier- oder Parallelnetz zu bilden. Es sollen keine neuen Netzgebiete, unter dem Hintergrund der individuellen Kostenoptimierung und dem Entfliehen aus der Regulierung, gebildet werden.
Definition
Ein Arealnetz im Sinne des Branchendokumentes vom VSE liegt dann vor, wenn insbesondere folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
Ein Arealnetz dient der Feinverteilung von elektrischer Energie innerhalb eines kleinräumigen Areals im Sinne von Art. 4 Abs.1 Bst. a StromVG.
Das Arealnetz stellt eine Einheit von Anlagen dar, die im Eigentum eines Besitzers oder denselben Miteigentümern ist (örtliche Einheit). Es kann sich auf mehrere zusammenhängende Grundstücke ausdehnen.
Mindestens ein vom Arealnetzeigentümer (ANE) wirtschaftlich und juristisch unabhängiger Dritter (Endverbraucher oder Erzeugungseinheit) ohne direkten Netzanschluss zum VNB befindet sich auf dem Areal. Sobald dieser Dritte Netzzugang oder Grundversorgung beim VNB beansprucht oder sobald der Arealnetzbetreiber (ANB) Netzzugang beansprucht, müssen die entsprechenden Massnahmen für Betrieb und gesetzeskonforme Abrechnungen getroffen werden.
Der Netzanschluss des ANE an das Netz des VNB erfolgt über Leitungen und Transformatorenstationen, welche meistens im Eigentum des VNB stehen, ausnahmsweise und bei ausschliesslichem Eigenbedarf nach den Anschlussmodalitäten im Eigentum des ANE sind.
Die elektrische Energie wird über Leitungen und (in der Regel) Transformatorenstationen im Eigentum des ANE innerhalb des Arealnetzes verteilt.
Kein Arealnetz
Nicht als Arealnetz im Sinne des Branchendokumentes vom VSE angesehen werden:
Ein grosses Gelände ohne nachgelagerte Dritte (Endverbraucher oder Erzeugungseinheit) ist kein Arealnetz und wird aus Sicht des VNB als ein einzelner Endverbraucher betrachtet.
Anlagen in allen Gebäuden oder Gebäudegruppen und vor allem Siedlungen, Gruppen von Wohnhäusern, Reihenhäuser, Baugenossenschaften, Gebäude im Stockwerkeigentum, Gebäude mit gemischter Nutzung und Hochhäuser mit Mittel- oder Niederspannungsanschluss sind keine Arealnetze.
Falls die elektrischen Anlagen und Elektrizitätsleitungen nur die Hausinstallation gemäss Artikel 14 des Elektrizitätsgesetzes (EleG) umfassen, wie es z.B. in Mehrfamilienhäusern und Hochhäusern der Fall ist, so handelt es sich nicht um Arealnetze.
Netzanschluss eines Arealnetzes
Standardmässig wird ein Arealnetz mittels einer privaten Transformatorenstation (im Besitz vom Arealnetzeigentümer) auf der Netzebene 5 erschlossen.
Der Netzanschluss erfolgt in diesem Fall gemäss dem Kapitel 3.1 Netzanschlussvarianten. Dabei erfolgt die Hauptmessung in der Regel auf der Netzebene 5, die elektrischen Verbrauchmessungen von Drittkunden auf der Netzebene 7. Die dafür benötigten Messeinrichtungen werden von Primeo Energie geliefert und unterhalten.
Folgende Abbildung zeigt die Standardsituation des Netzanschlusses bei einem Arealnetz (AN).
Verrechnung Netznutzung und Energie
Primeo Energie hat ein spezifisches Tarifmodell für Arealnetze entwickelt. Dabei werden sämtliche Endverbraucher im Arealnetz in derselben Tarifgruppe wie der Arealnetzbetreiber verrechnet - standardmässig auf der Netzebene 5. Primeo Energie verrechnet jeweils die Netznutzung sowie die bezogene elektrische Energie im Arealnetz direkt an die jeweiligen Endverbraucher, welche mit einer Messung von Primeo Energie ausgerüstet sind. Voraussetzung dafür ist, dass der ANE den grössten Bezug hat.
Der gesamte Verbrauch von möglichen Privatmessungen ist in der Hauptzählung NE 5 enthalten, wird jedoch nicht separat ausgewiesen.
Folgende Abbildung zeigt das Verrechnungsprinzip bezüglich der Netznutzung sowie der elektrischen Energie (als Beispiel).
Primeo Energie beurteilt jedes Arealnetz in Bezug auf die Netzverhältnisse, das Messkonzept und/oder die Nutzung der Liegenschaft neu. Sämtliche Details werden dabei projektbezogen in einem separaten Arealnetz-Nutzungsvertrag vertraglich festgehalten.
Weitere Informationen zur Erarbeitung von Lösungen im Zusammenhang mit Arealnetzen sind im Branchendokument vom VSE "Arealnetze" zu finden.